ÖPNV-Vergleichstest:

Zwischen dem

VSN
(Verkehrsverbund Südniedersachsen)

und dem

VRB
(Verbundtarif Region Braunschweig)


Ergebnis:

VSN: mangelhaft (5,34)

VRB: gut (2,35)

 

Eine Untersuchung der Initiative
"Höchste Eisenbahn
für den Südharz"

c/o Burkhard Breme, Scharzfelder Str. 98, 37431 Bad Lauterberg im Harz, Tel.: 05524 / 931173

Internet: http://www.suedharzstrecke.de/suedharzstrecke

Stand: 21.05.1999

INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung

2 Testergebnisse

2.1 Öffentlichkeitsarbeit

2.2 Tarifsystem

2.2.1 Allgemeines

2.2.1.1 VSN

2.2.1.2 VRB

2.2.2 Preise

2.2.2.1 Einzel- und Mehrfahrtenkarten

2.2.2.2 Monatskarten

2.2.2.3 Familien- und Tageskarten

2.2.2.4 Kinderfahrscheine

2.2.2.5 Fahrradkarten

2.2.2.6 Anruf-Sammel-Taxen (AST)

2.3 Sonderangebote der DB AG

2.3.1 BahnCard

2.3.2 HopperTicket

2.3.3 RegioTicket

2.3.4 SchönesWochenendeTicket (SWT)

2.4 Sonstige Tarifbestimmungen

2.4.1 Mehrfahrtenkarten

2.4.2 Einzel- und Mehrfahrtenkarten (Hin- und Rückfahrt)

2.4.3 Einzel- und Mehrfahrtenkarten (Fahrtunterbrechungen)

2.4.4 Mitnahmeregelung bei Monatskarten

2.4.5 Umwegkarten

2.4.6 Anschlußfahrkarten

2.4.7 Erstattung von Abo-Monatskarten

2.4.8 Kindermitnahme

2.5 Tabelle der Testergebnisse

3 Fazit

  1. Einleitung
  2. Zur Einführung des Verkehrsverbundes Südniedersachsen (VSN) im Zweckverband Verkehrsverbund Südniedersachsen (ZVSN) am 01.04.1999 hagelte es von vielen Seiten Proteste. Die Initiative "Höchste Eisenbahn für den Südharz" ist der Sache einmal nachgegangen, um festzustellen, inwieweit die Proteste berechtigt sind.

    Damit die Bewertungsmaßstäbe nicht verzerrt werden, wurde ein Vergleich zum Nachbarverkehrsverbund auf niedersächsischer Seite, dem Verbundtarif Region Braunschweig (VRB) im Zweckverband Großraum Braunschweig (ZGB), gezogen.

    Um die Aussagen des Vergleichs jederzeit reproduzierbar zu machen, wurde zusätzlich ein Punktesystem mit Schulnoten gewählt. In diesem Punktesystem wurden die Schwerpunkte (Öffentlichkeitsarbeit, Tarife, Sonderangebote der DB AG und sonstige Tarifbestimmungen) ihrer Bedeutung nach unterschiedlich gewichtet. Auf eine Fahrplananalyse wurde hier verzichtet, weil sie den Rahmen dieser Untersuchung sprengen würde. Für den Bereich des VSN wird auf den "VSN-Praxistest 1998" von unserer Initiative verwiesen. Dort wurde die Fahrplangestaltung für den Landkreis Osterode mit der Note "mangelhaft" bewertet.

    Der Bereich der Schülerfahrkarten wurde ebenfalls nicht untersucht.

  3. Testergebnisse
    1. Öffentlichkeitsarbeit
    2. Im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit hat der ZGB ein vorbildliches System entwickelt. Alle Möglichkeiten der modernen Kommunikation werden mit einbezogen. Jeder Mitarbeiter ist mit seinen Zuständigkeiten im Internet mit Telefonnummer und E-Mail Adresse benannt. Das Internetangebot bietet den Kunden ein umfassendes Angebot von dem Aufbau und der Arbeit des ZGB bis hin zu sämtlichen Informationen rund um den ÖPNV im und außerhalb des Verbundgebiets des VRB.

      Beim ZVSN hingegen besteht die Öffentlichkeitsarbeit nur aus einem Telefon und einem FAX, dessen Nummer über die Auskunft erfragt werden muß. Im Internet ist noch nicht einmal eine Homepage vorhanden. Hier gibt es nur eine private Homepage eines ÖPNV Fans, den der ZVSN aber nicht unterstützen möchte.

    3. Tarifsystem
      1. Allgemeines
      2. Der bedeutendste Bereich eines Tarifverbundes ist neben dem Fahrplanangebot die Gestaltung des Tarifsystems und wird bei dieser Untersuchung mit 55% gewichtet. Das Tarifgebiet des VSN (VRB) umfaßt ca. 3.000 (5.077) km2 mit ca. 500.000 (1.165.000) Einwohnern.

        1. VSN
        2. Bei der Einführung des VSN wurde von einer Vereinfachung des Tarifsystems gesprochen. Das Ergebnis ist jedoch ein undurchsichtiges Tarifpunktsystem.

          Jeder Haltepunkt benötigt ein eigenes Zielverzeichnis zur Fahrpreisermittlung.

          Reisende, die zu und von verschiedenen Orten verkehren möchten, können vorab keine Fahrpreise ermitteln.

          Die 10 Preisstufen führen zu 213! verschiedenen Tarifen.

        3. VRB

        Einfacher und übersichtlicher ist das allgemein bewährte Zonensystem des VRB. Mit einem Tarifzonenplan kann der Fahrpreis von und zu allen Stationen innerhalb des VRB vorab bestimmt werden.

        Die 4 Preisstufen führen zu 56 verschiedenen Tarifen.

        Der Fahrpreis des VRB kann viel einfacher als beim VSN ermittelt werden, obwohl das Gebiet des VRB ca. 1,7 mal größer ist.

      3. Preise
      4. Die Basis für neu einzuführende Tarife bilden die bisherigen Tarife der Verkehrsunternehmen (z.B. DB AG, Stadtverkehre usw.).

        Anmerkung: Obwohl bei der verteilten Tarifinformation des VSN nicht angegeben wurde, ob es sich bei den Tarifen um DM oder EURO Beträge handelt, wurden DM Beträge zugrunde gelegt und verglichen.

        Alle Daten der Preisvergleiche wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit am Ende der folgenden Analyse in einer Tabelle aufgeführt.

        1. Einzel- und Mehrfahrtenkarten
          1. VSN
          2. Die Preise für Einzelfahrkarten haben sich beim VSN für eine Strecke von ca. 65 km nicht verändert. Der Kilometerpreis für längere Fahrten verbilligte sich mit der Zunahme der Entfernung, kürzere Fahrten wurden entsprechend teurer. Anmerkung: Die Verbilligung des Kilometerpreises für längere Fahrten ist sowieso nur ein theoretischer Wert, weil die Fahrkarten je nach Preisstufe eine unterschiedliche Geltungsdauer besitzen und bei einigen Verbindungen die Fahrkarte vor Erreichung des Zieles ihre Gültigkeit verliert. Es müßte dann zur Weiterfahrt ein neuer Fahrschein gelöst werden.

            Für Fahrten bis ca. 10 km wurden die Einzelfahrscheine bis zu 27% gegenüber des DB AG Tarifs angehoben. Der Kilometerpreis nimmt dann bis zu einer Strecke von 65 km wieder ab und erreicht dort das Niveau des alten DB AG Tarifs.

            Beim Kauf von 4er-Karten kann der erhöhte Fahrpreis um 25% gesenkt werden, so daß das Preisniveau ungefähr bei den bisherigen Tarifen liegt.

          3. VRB

          Beim VRB hingegen liegen alle Preise im Kurzstreckenbereich deutlich unter denen des VSN. Im mittleren bis weiten Streckenbereich kann beim VRB zwischen 25% und 40% günstiger als beim VSN gefahren werden.

        2. Monatskarten
          1. VSN
          2. Bei den Monatskarten hat eine ähnliche Preisentwicklung wie bei den Einzelkarten stattgefunden. Fahrkarten für Strecken über 65 km wurden verbilligt, alle anderen Fahrkarten wurden teurer.

          3. VRB

          Auch bei den Monatskarten liegen die Fahrpreise deutlich unter denen des VSN.

          So kostet eine Abo-Monatskarte (Netzkarte) beim VSN 208,50 DM. Der VRB verlangt hingegen nur 146 DM (-30%), obwohl das Streckennetz deutlich größer ist.

        3. Familien- und Tageskarten
        4. Die Tageskarten des VSN und VRB sind für eine Person entfernungsabhängig zu erwerben. Die Tageskarten des VSN sind zwischen 12,5% und 25% teurer, obwohl die Größe des VSN Verbundgebiets nur 60% des VRB Verbundgebiets beträgt. Demnach dürfte die Tageskarte des VSN statt 30,50 DM nur ca. 18 DM kosten!

          Die entfernungsabhängige Familienkarte des VSN ermöglicht 2 Personen und 3 Kindern (bis 11 Jahre) die Mitfahrt. Bei Familien mit Kindern über 11 Jahren muß die weitere Person eine reguläre Tageskarte lösen.

          Beim VRB existiert keine "titulierte" Familienkarte, aber eine entfernungsabhängige Tageskarte für bis zu 5 Personen für 40 DM. Anmerkung: Am Wochenende kann mit dem SWT sogar für 35 DM gefahren werden!

          Der Preis dieser sehr familien- und kleingruppenfreundlichen Fahrkarte liegt -ab einer ca. 10 km weiten Fahrt- sogar noch unter dem Preis des VSN Angebots.
          Beispiel: Eine Familie (2 Erwachsene + 2 Kinder 9 und 12 Jahre) möchte von Herzberg nach Göttingen (Innenstadt und Kaufpark) zum Einkaufen (39 Autokilometer) reisen. Für die 48 Schienenkilometer -die auch Tarifkilometer sind- entstehen für diese Familie in der Preisstufe 6 folgende Kosten:
          Eine Familientageskarte 42,50 DM
          + eine 24-Stunden-Karte (Tageskarte) 30,50 DM.
          Dies ergibt einen Reisepreis von 73 DM.
          Die Vollkosten eines neuen Mittelklasseautos betragen für diese Fahrt nur
          39 DM.
          Bei einem vorhandenen Auto würden nur noch die variablen Kosten (ca. 0,25 DM/km) von ca. 19,50 DM anfallen.
          Anmerkung: Die Tages- bzw. Familienkarte berechtigt nicht zur Mitfahrt im IR (auch nicht gegen Aufpreis)! Diese Familie könnte von Herzberg nach Göttingen also nur alle 2 Stunden reisen und folglich könnte der gesamte Südharz nur alle zwei Stunden nach Göttingen verkehren, weil zwischen Northeim und Göttingen der IR nicht benutzt werden darf!

        5. Kinderfahrscheine
        6. Eine Besonderheit hat der VSN für Kinder zu bieten:

          Sie fahren nicht wie allgemein üblich mit 50% Ermäßigung, sondern erhalten nur ca. 34% Ermäßigung.

        7. Fahrradkarten
        8. Je nach Entfernung kann beim VSN eine Fahrradkarte zwischen 1,90 DM und 7,30 DM gelöst werden.

          Der VRB verlangt nur ein Ticket der Preisstufe 1 (2,30 DM bis 2,80 DM). Ab ca. 7 km Fahrradmitnahme ist der VRB deutlich billiger.

        9. Anruf-Sammel-Taxen (AST)

      Beim VSN müssen Komfortzuschläge zwischen 1,60 und 9,10 (je nach Preisstufe) für alle AST bezahlt werden.

      Der VRB verlangt bei vereinzelten Linien zusätzlich einen Fahrschein der gleichen Preisstufe, aber maximal bis Stufe 2, also zwischen 2,30 DM und 3,90 DM.

    4. Sonderangebote der DB AG
      1. BahnCard
      2. Beim VSN gilt die BahnCard erst ab Preisstufe 6. Die Ermäßigung beträgt dann gegenüber der Einzelfahrt 19% - 25 %. Die Viererkarte ist mit 25 % immer günstiger, so daß die BahnCard auf Dauer beim VSN wertlos ist. Anmerkung: Erst mit den Viererkarten werden die regulären DB AG Preise knapp unterboten. Ab Stufe 7 nimmt die Ermäßigung gegenüber des regulären DB AG Tarifs bis auf ca. 25% zu.

        Beim VRB gibt es keine BahnCard Ermäßigung. Dies führt in der Praxis trotzdem zu höheren Ermäßigungen als beim VSN. Die Fahrpreisermäßigungen liegen hier ohne BahnCard je nach Entfernung zwischen 35% und 70% der regulären DB AG Tarife. Hier gibt es also ohne BahnCard bei Mehrfahrtenkarten höhere Ermäßigungen als sie mit der BahnCard überhaupt erreicht werden.

        Die VSN Tarife sind also trotz BahnCard Anerkennung immer höher als die VRB Tarife ohne BahnCard.

      3. HopperTicket
      4. Das Hopperticket der DB AG gilt nicht innerhalb der beiden Verbünde und nicht zu Fahrten zwischen diesen beiden Verbünden.

        Für Fahrten in und aus den Verbünden hat es jedoch Gültigkeit und kann so an vielen Verbundgrenzen (z.B. Thüringen, Sachsen-Anhalt) genutzt werden.

      5. RegioTicket
      6. Das RegioTicket der DB AG gilt bei beiden Verbünden nur auf dem Streckennetz der DB AG.

      7. SchönesWochenendeTicket (SWT)

      Das SWT gilt beim VSN nur auf dem Streckennetz der DB AG. Beim VRB hingegen besteht uneingeschränkte Gültigkeit bei allen Verbundpartnern.

      Beispiel: Fünf Erwachsene möchten am Wochenende von Göttingen nach Braunlage (Harz) fahren.

      Sie lösen ein SWT für 35 DM und fahren mit dem Zug von Göttingen nach Walkenried. Von Walkenried nach Braunlage geht es mit dem Bus weiter. Zwischen Walkenried und Wieda/Zorge fährt der Bus noch im VSN Gebiet, danach bis Braunlage im VRB Gebiet.

      Auf dem Fahrtabschnitt des VSN Gebiets müssen die Fahrscheine des Übergangstarifs (4,80 DM) gelöst werden, weil das SWT nicht anerkannt wird. Die Kosten für 10 Übergangstarif-Mehrfahrtenkarten (Hin- und Rückfahrt) der Stufe 1 betragen 36 DM.

      Die Übergangsfahrscheine berechtigen aber auch zur Weiterfahrt bis Braunlage. D.h. zwischen Hohegeiß und Braunlage gelten zwei Fahrscheine. Der Fahrpreis erhöht sich für wenige Kilometer um 36 DM, weil das SWT beim VSN nicht anerkannt wird.

    5. Sonstige Tarifbestimmungen
    6. Zu vielen Fahrkarten gibt es unterschiedliche Regelungen. Die wesentlichen Regelungen werden nachfolgend näher untersucht.

      1. Mehrfahrtenkarten
      2. Die Mehrfahrtenkarten des VSN berechtigen nur zu Fahrten auf dem zuvor festgelegten Streckenabschnitt.
        Beim VRB gelten alle Mehrfahrtenkarten einer bestimmten Tarifzone auch in allen anderen Tarifzonen. Sie sind also nicht streckengebunden.
        Beispiel: Eine in Northeim gekaufte VSN Mehrfahrtenkarte für die Zone 1 gilt nur in Northeim. Eine in Braunschweig gekaufte VRB Mehrfahrtenkarte kann z.B. auch in Salzgitter, Bad Harzburg oder Seesen als Fahrkarte der Tarifzone 1 genutzt werden.

      3. Einzel- und Mehrfahrtenkarten (Hin- und Rückfahrt)
      4. Die VRB Fahrscheine sind nicht nur günstiger als die VSN Fahrscheine, sondern berechtigen innerhalb der Geltungsdauer sogar zu Hin- und Rückfahrten. Für kurze Erledigungen kann der günstigere Fahrpreis nochmals reduziert werden oder es wird eine Fahrkarte mit einer höheren Preisstufe gekauft, um die Geltungsdauer zu verlängern. Dadurch muß keine zweite Fahrkarte gelöst werden.

        Beispiel: Bad Harzburg – Braunschweig und zurück für 7,60 DM mit der 10er-Karte:

        Bad Harzburg ab 13.47 Uhr

        Braunschweig an 14.31 Uhr

        Zeit für kurze Erledigung!

        Braunschweig ab 15.29 Uhr

        Bad Harzburg an 16.12 Uhr

        Beim VSN sind nur in innerhalb von Göttingen Hin- und Rückfahrten mit dem City-Tarif möglich.

      5. Einzel- und Mehrfahrtenkarten (Fahrtunterbrechungen)
      6. Beim VSN sind -im Gegensatz zum VRB- Fahrtunterbrechungen mit Nutzung eines Stadtverkehrs (innerhalb der Geltungsdauer) nicht gestattet. Dies gilt für alle Fahrkarten, außer Netzkarten.

        Beispiel: Ein Reisender von Katlenburg nach Göttingen möchte in Northeim einen kurzen Zwischenstopp einlegen und mit dem Stadtbus vom Bahnhof in die Innenstadt und zurück fahren. Hierzu müßten pro Richtung im Stadtbus neue Fahrkarten gekauft werden.

        Zusätzliche Kosten: 3,80 DM (2 mal 1,90 DM).

        Anmerkung: Der Bau, des in der Innenstadt geplanten Haltepunkts Northeim Mühlentor, verzögert sich schon seit mehreren Jahren!

      7. Mitnahmeregelung bei Monatskarten
      8. Monatskarten berechtigen beim VSN nach 19 Uhr und an Wochenenden (Samstags ab 14 Uhr) zur Mitnahme von einer weiteren Person und drei Kindern (bis 11 Jahre).

        Nach 19 Uhr existieren in ländlichen Gebieten oder sogar in Städten wie Osterode, Duderstadt oder Einbeck keine Fahrmöglichkeiten für abendliche Hin- und Rückfahrten.

        Ähnliches gilt für Einkaufsbummel oder Ausflüge an Samstagen ab 14 Uhr.

        Der VRB läßt die Mitnahme an Samstagen und Sonntagen ganztägig zu. So sind auch Einkaufsbummel oder ganztägige Ausflüge an Samstagen möglich.

         

      9. Umwegkarten
      10. Umwege müssen beim VSN selbstverständlich bezahlt werden, unabhängig davon, ob der Umweg wegen fehlender Direktverbindungen oder aus anderen Gründen eintritt (z. B. verpaßte Anschlüsse durch Verspätungen).

        Der VRB läßt Umwege ohne Aufpreis zu, weil nicht immer und überall direkte Verbindungen bereitgestellt werden können.

        Beispiel: Bei einer Fahrt von Wolfenbüttel nach Salzgitter ist ein Umweg über Braunschweig ohne Aufpreis möglich, sofern in Braunschweig keine Stadtrundfahrt unternommen wird, sondern ein direkter Umstieg zur Weiterfahrt stattfindet.

      11. Anschlußfahrkarten
      12. Beim VSN gibt es keine Regelung für Anschlußfahrscheine. Bei vorhandenen Monatskarten kann keine Fahrkarte für die Weiterfahrt gelöst werden.

        Der VRB hingegen, rechnet alle Monatskarten vollständig für Anschlußfahrscheine an.

        Beispiel: Besitzt jemand eine Monatskarte von Herzberg nach Northeim und möchte weiter nach Göttingen fahren, so kann der Fahrgast nur bis Northeim fahren und muß dort aussteigen und eine neue Fahrkarte nach Göttingen lösen (der Zug dürfte dann schon weitergefahren sein) oder er muß vor Fahrtantritt gleich eine Fahrkarte Herzberg – Göttingen lösen.

        Beim VRB kann schon bei Fahrtantritt ein Fahrschein nur für die Anschlußstrecke gelöst werden.

      13. Erstattung von Abo-Monatskarten
      14. Beim VSN sind keine Erstattungen vorgesehen.

        Der VRB hat eine kundenfreundlichere Lösung, denn es gibt übertragbare und persönliche Abo-Monatskarten. Die persönliche Abo-Monatskarte berechtigt bei Verlust zum Ersatz (gegen Bearbeitungsgebühr) und ermöglicht bei längerer Bettlägerigkeit (>14 Tage) gegen Attest des Arztes eine Fahrpreiserstattung von 1/30 des Monatsabopreises pro Tag.

      15. Kindermitnahme

      Beim VSN werden maximal 3 Kinder, beim VRB maximal 4 Kinder, bis einschließlich 5 Jahre in Begleitung einer Aufsichtsperson unentgeltlich befördert

       

    7. Tabelle der Testergebnisse

  4. Fazit

Dieser Vergleichstest zeigt deutlich, daß die anfänglichen Proteste nur einen Teil der verpaßten Möglichkeiten dieses Verkehrsverbundes ansprechen.

In dem Schwerpunkt Öffentlichkeitsarbeit kann der VSN in keinem Punkt an die Leistungen des VRB heranreichen. Schon im Vorfeld der VRB Einführung gab es vielerorts Informationsveranstaltungen des ZGB. Der ZGB nutzt alle Möglichkeiten eines modernen Dienstleistungsunternehmens, wie z.B. Internet, E-Mail, FAX und Info-Telefone, womit jeder Mitarbeiter direkt erreichbar ist. Dafür erhält der VRB die Note 1,5. Im Vorfeld der VSN Einführung gab es erst einige Tage vor dem offiziellen Start klägliche Tarifinformationen. Der VSN ist nur über ein Info-Telefon zu erreichen, welches häufig besetzt ist. Andere Kontaktmöglichkeiten sind für Kunden nicht vorgesehen. Dies ergibt die Note 4,75.

Über den Erfolg oder Mißerfolg eines Verbundes entscheidet maßgeblich das Tarifsystem. Es sollte einen Anreiz zum Wechsel vom motorisierten Individualverkehr (MIV) zum ÖPNV darstellen. Dazu sollten die Preise deutlich unterhalb des MIV liegen, aber hier hat der VSN bundesweit die höchsten Tarife bei Einzel- und Mehrfahrten, Tages- und Familienkarten und und und .... Dies ergibt die Note 5,38 im Bereich Tarife. Hier liegt der VRB mit der Note 2,18 gut im Rennen.

Ein Ärgernis in vielen Verbünden sind die nicht anerkannten Tarife der DB AG. Aufgrund der Anerkennung des SWT kann sich der VRB wieder deutlich vom VSN lösen und erhält hier die Note 4,60. Der VSN hat auch hier wieder kaum etwas zu bieten und erhält folgerichtig die Note 5,40.

Kaum beachtet, aber dennoch allgegenwärtig im täglichen ÖPNV sind die sonstigen Tarifbestimmungen. Eine falsche Auslegung eines Umweges oder Zwischenstopps und schon ist man "Schwarzfahrer", zumindest beim VSN.

Wer sein Auto stehen lassen möchte, um den ÖPNV in Südniedersachsen flexibel zu nutzen (z.B. mit Anschlußfahrten an die Monatskarte, Mehrfahrtenkarten oder für kurze Hin- und Rückfahrten), der sitzt beim VSN im völlig falschen Zug. In der VSN Werbung heißt es ja auch: Von A nach B! Diese unflexiblen Bestimmungen des VSN führen zu der Note 5,56.

Der VRB hingegen versucht mit vielen kleinen durchdachten Maßnahmen die Nachteile gegenüber dem flexibleren Individualverkehr zu mildern. Dies ist vorbildlich und verdient die Note 1,56.

Der Vergleichstest zeigt auch, daß der VSN in Niedersachsen ganz unten liegt. Was der Vergleichstest jedoch nicht zeigt, ist die Tatsache, daß der VSN mit diesem Ergebnis auch zum schlechtesten Verkehrsverbund Deutschlands zählt.

Im Paragraphen 2 Absatz 1 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG) heißt es: Im Interesse verträglicher Lebens- und Umweltbedingungen und der Verkehrssicherheit soll der öffentliche Personennahverkehr zu einer Verlagerung des Aufkommens im motorisierten Individualverkehr auf öffentliche Verkehrsmittel beitragen.

Dieser Paragraph gilt auch in Südniedersachsen!

Wir fordern deshalb, die Angliederung oder Integration des VSN in den VRB. Nur so kann das über die letzten Jahre hinweg aufgebaute negative Image des VSN ohne weiteren Schaden für den ÖPNV in Südniedersachsen beendet werden.
Die Zusammenfassung zu einem Verbundgebiet führt auch zu einer Stärkung der touristischen Belange in den strukturschwachen Regionen des Harzes und Weserberglandes.

Trotz des fast 10jährigen Jubiläums der Wiedervereinigung, ist der ÖPNV im Harz mehrfach geteilt. Ein Zusammenschluß auf niedersächsischer Seite würde den ersten Schritt für einen einheitlichen ÖPNV im Harz und außerdem eine Stärkung des Fünf-Länder-Ecks Südniedersachsen bedeuten!